Anlässlich des Aktionstages gegen weibliche Genitalverstümmelung erklärt Anette Hübinger:
"Heute am 6. Februar gedenken wir der Frauen und Mädchen, die Opfer von Genitalverstümmelung geworden sind. Es ist entsetzlich, dass immer noch jedes Jahr rund drei Millionen Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung werden. Die meisten Opfer leben in afrikanischen Ländern und sind nicht einmal 15 Jahre alt, wenn der Eingriff vorgenommen wird. Im Rahmen unserer Entwicklungs-zusammenarbeit sprechen wir diese Menschenrechtsverletzung regelmäßig und mit Nachdruck gegenüber unseren Partnern aus den betroffenen Partnerländern an. Dabei drängen wir insbesondere auf die Ratifizierung des Maputo-Protokolls und damit auf die Durchführung von Maßnahmen gegen die weibliche Geneitalverstümmelung.
Aber auch bei uns in Deutschland wird diese grausame Praktik an Mädchen und Frauen vollzogen. So leben ca. 30.000 Frauen und Mädchen unter uns, denen diese Verletzung selbst widerfahren ist oder die von ihr bedroht sind. Deshalb ist es mir wichtig, dass dieses Thema auch bei uns mehr Öffentlichkeit und so eine breite Mehrheit findet, um gegen diese
Menschenrechtsverletzung vorzugehen. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen wird“, so Anette Hübinger.










