„Anpassung von Artikel 91b Grundgesetz soll Spitzenposition unserer Hochschulen langfristig sichern.“

Berlin, 16. Februar 2012:

Anette Hübinger unterstützt die neue Initiative der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, die Kompetenzen des Bundes im Wissenschaftsbereich zu erweitern. Demnach soll Artikel 91b des Grundgesetzes geändert werden, um es dem Bund zu erlauben, Einrichtungen an Hochschulen und in der Wissenschaft zu fördern. Bislang darf der Bund nur „Vorhaben“ fördern, was von Ministerin Schavan als hinderlich betrachtet wird. Anette Hübinger stimmt mit dieser Einschätzung überein und erklärt:

"Unsere Hochschulen brauchen Planungssicherheit. Deshalb müssen schon jetzt die Weichen für die Zeit nach Hochschulpakt und Exzellenzinitiative stellen. Der Bund soll sich nicht nur in Projekten an Hochschulen, sondern auch langfristig bei der Förderung von Hochschulen engagieren können. Mehr Engagement des Bundes darf aber nicht dazu führen, dass sich die Länder zurückziehen. Wir brauchen noch mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern, zwischen universitärer und außeruniversitärer Forschung, um unsere Spitzenstellung in diesen Bereichen  zukunftsfest machen zu können.

Auch mit der angestrebten Kooperation im Wissenschafts- und Forschungsbereich, stehe ich weiterhin zur Kulturhoheit der Länder. Damit ist aber auch die Erwartung verbunden, dass sich die Länder schneller als bisher über Bildungsstandards in Staatsverträgen verständigen. Zu begrüßen ist  daher die Initiativen unionsgeführter Länder für ein abgestimmtes Abitur. Schulen stehen vor großen Herausforderungen. Wir sind bereit zu helfen. Ein größeres Engagement des Bundes muss jedoch Mehrwert für Eltern, Lehrer und Schüler bringen. Daher müssen alle Akteure an einen Tisch, um die konkreten Aufgaben zu bestimmen und zu lösen. Dem Ziel entsprechend muss eine solche Kommission von Bundestag und Bundesrat eingesetzt werden."


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